Digitale Personalprozesse

Digitale Personalprozesse

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Auch die Personalprozesse werden immer weiter digitalisiert werden. Zu manchen Schritten werden Sie gezwungen und manche sind Chancen für Ihre Unternehmensentwicklung. Ein Überblick über drei große Bereiche.

Gleich vorab: Die Digitalisierung der Personalprozesse ist nicht nur für größere Unternehmen relevant.

Wladimir Klitschko hat es ziemlich drastisch ausgedrückt:

 

„Wer sich nicht digitalisiert, wird ausgeknockt.“

 

Und das gilt nicht nur für die Produktion Ihrer Produkte oder deren Marketing und Verkauf. Es zieht sich durch alle Lebens- und Unternehmensbereiche. Nicht umsonst gibt es etliche staatliche Förderprogramme im Bereich der Digitalisierung. Dabei geht es schon lang nicht mehr (nur) um einen Wettbewerbsvorteil, sondern um eine Notwendigkeit.

Jetzt mögen Sie denken, aber im Personalbereich? In kleinen bis mittleren Unternehmen? Oh ja, auch da. Lassen Sie mich Ihnen hier drei große Bereiche vorstellen, in denen der Zwang oder eben eine absolut sinnvolle Möglichkeit besteht, sich über die Aufstellung und Ausrichtung in der Zukunft Gedanken zu machen, insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen wächst.

 

1. Rekrutierung und Onboarding

 

Sie müssen gefunden werden. Wenn Ihre potentiellen MitarbeiterInnen Sie nicht online und lokal wahrnehmen können, existieren Sie quasi nicht. Krass, oder? Wenn Sie nicht jetzt schon Schwierigkeiten haben, die richtigen Mitstreiter zu finden, kann ich Ihnen versprechen, es wird nicht besser werden, wenn Sie nicht gegensteuern.

Jetzt können Sie persönlich Social Media mögen oder nicht, aber die einzelnen Kanäle sind ein ganz wichtiger Faktor. Die pure Unternehmens- und Produktpräsenz allein reicht dabei nicht. Sie dürfen sich hier Gedanken machen, wie Sie als Arbeitgeber wahrgenommen werden wollen, was Sie ausstrahlen möchten, für welche Werte Sie stehen, welche MitarbeiterInnen Sie anziehen möchten und warum sie genau bei Ihnen arbeiten sollten. All das gehört zum sogenannten „Employer Branding“, zur Arbeitgebermarke. Dieser einheitlichen Auftrittsdefinition schließt sich die Strategie an und natürlich deren Umsetzung online wie offline. Ich arbeite hierbei immer von innen nach außen. Also von Ihrer Unternehmens-DNA aus.

Sie können Ihre eigene Karriereseite auf der Homepage gestalten, die Social-Media-Kanäle nutzen und/oder interessante Plattformen nutzen, die quasi Ihre Karriereseite mit Ihrem Markenlayout abbilden und sogar direkt das Bespielen einzelner Jobbörsen (Anzeigenportale) anbieten sowie den Übergang zum Bewerbermanagement ermöglichen und mit anbieten. Das kann durchaus schon ab den ersten Mitarbeitern eine interessante Option sein.

Dann sollten es die KandidatInnen so einfach wie möglich haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten (Kontaktformulare, Uploads von Dokumenten oder Bewerbungsvideos, Links, et cetera). Auch das ermöglichen etliche Anbieter, ohne eine größere Änderung an Ihrer eigenen Website zu verursachen. Zudem haben die potentiellen KandidatInnen die Möglichkeit, bequem über Apps auf dem Smartphone nach Jobs zu suchen und direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

All das ist Teil und steuert die sogenannte „Candidate Experience“: Wie erlebt ein Kandidat jeden einzelnen Kontakt („touchpoint“) mit Ihrem Unternehmen. Jeder dieser Kontakte sollte schnell, effektiv, freundlich sein und Ihrem Unternehmen entsprechen.

Der Übergang in das datenschutzkonforme Bewerbermanagement (auch „Talent Management“ – lesen Sie hier weiter Talent Management – 5 Gründe, warum Sie es nutzen sollten) ist der nächste Schritt und von der Eingangsbestätigung, über gemeinsame Ansichten von Bewerbungsunterlagen für mehrere Beteiligte, Terminvereinbarungen und Schriftverkehr, bis zu Bewertungen, Auswahl und dann der Übergabe in das „Onboarding“.

Das Onboarding umfasst den Bereich, wie jemand zum einen administrativ in das Unternehmen geholt wird (Erfassung der Daten u.a. für die Entgeltabrechnung, Anmeldungen, IT-Prozesse), aber eben auch wie man die Begrüßung, Einarbeitung und das Einleben erleichtert. Und hier bieten sich viele tolle Möglichkeiten in der Digitalisierung, damit Sie keinen wichtigen, notwendigen Schritt vergessen und vor allem der neue Kollege schnell und einfach auf alle wichtigen Unterlagen zugreifen kann. Außerdem müssen Sie nicht bei jedem Neueintritt das Rad neu erfinden und sparen so in Zukunft einiges an Zeit.

„Die Technik entwickelt sich immer mehr vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen“. 

(Antoine de Saint-Exupèry)

 

Der anschließende oder zum Teil parallel verlaufende Prozess ist die notwendige

 

2. Administration

 

Das ist meist nicht sonderlich spannend, aber notwendig und sollte so einfach wie möglich gestaltet sein. Es gehört zu Ihrem Teil des Vertrags, die Arbeitsleistung zu vergüten und dafür gibt es in Deutschland viele Regeln. Hierbei ist auch egal, ob Sie die Entgeltabrechnung selbst durchführen oder an Ihren Steuerberater oder einen anderen Dienstleister ausgelagert haben. Sie brauchen Daten der Mitarbeiter und diese müssen Sie erfassen und verwalten. Das gesamte Meldewesen für die Sozialversicherungen und Steuern läuft bereits seit Jahren digital.

Zur digitalen Personalakte finden Sie bereits hier weiterführende Informationen. Und auch die Zeiterfassung wird ein Muss. Hier finden dazu weitere Hinweise.

Ein durchaus spannender Aspekt ist hierbei der „Employee Self Service“: also all die Daten, die Ihr Team selbständig eingeben kann – von Adressänderungen bis hin zur Geburtsurkunde eines Kindes und der Eingabe von Abwesenheiten, die dann von Ihnen nur noch bestätigt werden müssen.

Auch das digitale, aktive Abrufen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen steht seit diesem Jahr an. Noch so ein Pflichtprogramm. Da bin ich allerdings noch gespannt, wie das in der Praxis laufen wird.

Zeugnisgeneratoren sind ebenfalls ein etablierter Bestandteil in der rechtssicheren Digitalisierung und Vereinfachung der Personalprozesse. Häufig bilden sie eine sehr gute Basis und eine Individualisierung einzelner Zeugnisse ist immer möglich.

Spannender wird es wieder im Bereich der

 

3. Entwicklung

 

Sie können sowohl die Entwicklung und Karriereplanung Ihres Teams, Zielvereinbarungen und Beurteilungen zum Beispiel für Boni oder Provisionen, Vorgesetztenbeurteilungen, 360-Grad-Feedback und Mitarbeiterumfragen als auch die Schulungsplanung und deren Nachweise unter anderem für Qualitätsaudits und Zertifizierungen wunderbar abbilden und zielgerichtet planen. Ordentlich vorbereitet spart Ihnen das unglaublich viel Zeit und Papier. Weiterhin kann ein großer Teil von Schulungen digital oder auch in Hybridformen durchgeführt werden.

Besonders charmant wird es häufig, wenn Systeme sich miteinander verbinden oder integrieren lassen, also modulweise aufgebaut sind. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei der Sichtung von einzelnen Software-Angeboten sowohl die Pflicht als auch die Kür anzuschauen und Ihre Unternehmens- und Personalziele, Ihre Planung und Wünsche für die Zukunft im Blick zu halten.

Gleichzeitig lassen sich bei Unternehmen von 2 bis etwa 50 Mitarbeitern schon viele Möglichkeiten mit bereits bestehenden „Bordmitteln“, pfiffigen Tools, klaren Abläufen und kostenfreien Lösungen erschließen. Nicht alles bedarf einer gesonderten Software oder eines großen Budgets.

Wichtig ist bei jedem der Prozesse, die digitalisieren möchten: Eine gute Fachkenntnis und Sicherheit im Ist-Zustand, also in dem, was Sie heute schon haben und machen müssen sowie eine klare Vorstellung und Plan, was Ihr Ziel ist und was Sie ändern möchten.

Dann können Sie schrittweise – eben genau so, wie es für Ihr Unternehmen passt (Strategie, Wachstum, Budget)  – in die Umsetzung gehen.

Wenn Sie bei einem der angeführten Bereiche Unterstützung suchen, dann schreiben Sie mir gern an info@hr-konkret.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

konkret.wirkungsvoll

 

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Bildquelle: stockunlimited paid license – mockup via canva

 

Lesen Sie weiter: Die digitale Personalakte – die Vorteile und was Sie beachten sollten
Was Arbeitgeber in 2021 beachten müssen

Was Arbeitgeber in 2021 beachten müssen

Hier eine kurze Zusammenfassung, was Sie in 2021 als Arbeitgeber beachten müssen. *

 

 

Genau wie das letzte Jahr ist auch dieses Jahr extrem schnelllebig. Es insbesondere im Rahmen der Corona-Schutzverordnungen, Förderungen und auch Kurzarbeit zum Teil rasante Änderungen. Dafür sind tatsächlich die großen Nachrichtendienste, Ämter, die Landesregierungen und die Veröffentlichungen der Ministerien oder von Kammern und Verbänden der direkte Draht zur aktuellsten Information.

 

Dennoch gibt es rund um das Thema Personal auch in 2021 einige Änderungen, die fast wenig spektakulär anmuten neben den Schlagzeilen der Krise. Hier habe ich einige wichtige Änderungen für Sie zusammengefasst:

 

Home-Office Regelungen

 

Im Rahmen der Corona-Verordnungen sind Arbeitgeber gezwungen, wo eben möglich, Home-Office anzubieten und ist dort auch in der Nachweispflicht. Annehmen muss der Arbeitnehmer dies nicht.

 

Auch ohne Corona sollten Sie sich aber den wichtigen Blick auf das Arbeitszeitgesetz gönnen (Regelungen zur Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit) gelten hier ebenso wie die Regelungen zum Arbeitsschutz und auch zum Datenschutz. Spätestens jetzt sollten Sie diese Punkt für Ihr Unternehmen überprüft und korrekt etabliert haben. Auch gilt es zu prüfen, ob die arbeitsvertraglichen Regelungen hierfür bei Ihnen vorhanden sind.

 

Teilweise Abschaffung des Solidaritätsbeitrags

 

Teilweise Abschaffung des Solidaritätsbeitrags. In den meisten Fällen wird Ihre Buchhaltung oder Steuerberatung dies automatisch durchführen. Ein prüfender Blick kann aber nicht schaden.

 

Anhebung des Mindestlohns

 

Der Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro eingeführt. Bereits zwei Jahre später wurde die Verdienstuntergrenze auf 8,84 Euro angehoben. Danach gab es jährlich weitere Erhöhungen, sodass sich der aktuelle Mindestlohn 2020 mittlerweile auf 9,35 Euro brutto pro Stunde beläuft. Bis 2022 soll der Mindestlohn in Deutschland in vier Stufen weiter angehoben werden:

 

  • zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022: 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro

 

Bei Mini-Jobbern sind dann die Grenzen für die monatliche Stundenanzahl weiterhin zu berücksichtigen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht sozialversicherungspflichtig werden soll.

 

Änderung der Entfernungspauschalen

Die ist eine befristete und stufenweise Entlastung von Pendlern im Rahmen der sog. Mobilitätswende. Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf nun 35 Cent angehoben. Ab 2024 erhalten Arbeitnehmer 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale wie bisher 30 Cent. Die Entlastung ist auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren befristet, gilt also bis einschließlich 2026. Durch die schrittweise erfolgende CO2-Bepreisung entsteht Schritt für Schritt ein finanzieller Anreiz, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Außerdem gibt es Mobilitätsprämie zu Gunsten von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen.

 

Digitale Krankschreibung

Dieser Prozess soll in Zukunft komplett digital ablaufen. Es gilt aber bis 31.Dezember 2021 eine Übergangsfrist. Auch viele Ärzte müssen hierfür noch technisch umrüsten.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen Vertragsärzte den Krankenschein direkt elektronisch an die zuständige Krankenkasse senden. Die Informationspflicht liegt dann also bei dem behandelnden Arzt und nicht mehr beim Mitarbeiter. Dieser muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform nicht mehr einreichen. 

In der Übergangszeit bis 31.12.2021 müssen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen übermitteln, aber auch zusätzlich in Papierform ausstellen. Diese muss der Versicherte nach wie vor selbst beim Arbeitgeber einreichen. 

Das Thema könnte arbeitsrechtlich in Einzelfällen spannend werden.

Achtung: In Zukunft müssen Sie als Arbeitgeber selbst aktiv werden. Sobald die Daten von der Krankenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters eingestellt wurden und elektronisch bereitstehen, muss der Arbeitgeber diese Daten selbst bei der Krankenversicherung abrufen.

 

Unterstützung der Ausbildung

 

Es gibt ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema „Ausbildungsplätze sichern“. Sofern Sie also ausbilden, sollten einen Blick hinein werfen und prüfen, ob Sie Möglichkeiten der Förderung haben. Den Download finden Sie hier: zum BMWI Eckpunktepapier

 

Arbeitszeiterfassung

 

Was uns weiterhin ebenfalls beschäftigen wird, ist die (rechtliche) Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland nach dem Urteil des EuGH aus 2019. Da gilt es die aktuellen Entwicklungen weiter zu beobachten. Fest steht, dass Sie Ihre Arbeitszeitsysteme überprüfen sollten, sofern es noch nicht erfolgt ist. Stand März 2021 gibt es bereits die ersten Urteile, in denen Mitarbeiter auf die nachträgliche Abgeltung von Überstunden geklagt haben, wo / obwohl die Systeme nicht eindeutig waren und dies auch zugestanden bekommen haben. Ob andere Gerichte da folgen, ist zwar noch offen, aber ich halte es für sehr wahrscheinlich.

 

 * Dieser Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch stellt er eine Rechtsberatung dar! für die genaue Umsetzung ist immer der Gesetzestext bzw. text der Verordnungen notwendig.

 

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